Zertifizierungen
Der Tierschutzverein Hände für APAYMA's Pfoten e.V. erfüllt die gesetzlichen Anforderungen im Bereich Tierschutz und Tiervermittlung und verfügt über eine Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz (TierSchG).
Die für unsere Vermittlungstätigkeit erforderliche Erlaubnis gemäß § 11 Absatz 1 Tierschutzgesetz wurde am 19. Februar 2026 durch das zuständige Veterinäramt des Kreises Recklinghausen erteilt.
Für Tiertransporte nutzen wir das EU-weite Datenbanksystem TRACES (TRAde Control and Expert System), das seit dem 1. April 2004 eingesetzt wird. Dieses System dient der Erfassung und Überwachung des Tierverkehrs innerhalb der Europäischen Union sowie bei Ein- und Ausfuhren und ermöglicht die Vernetzung der zuständigen Veterinärbehörden im In- und Ausland.
Die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz ist für alle Tierschutzvereine, die Tiere in Deutschland vermitteln, gesetzlich vorgeschrieben.
Mit der erteilten Genehmigung wurde bestätigt, dass Hände für APAYMA's Pfoten e.V. über die erforderliche Sachkunde verfügt und sämtliche gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Transport, Unterbringung und gesundheitlicher Versorgung der Tiere einhält.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen.
